Auf zum Schießstand

oder “andere Bundesstaaten, andere Gesetze”

Faltblatt eines Anbieters einer Schießanlage

Kaum wechselt man von New Jersey in den benachbarten Bundesstaat Pennsylavania, da werden plötzlich ganz andere Produkte direkt auf grossen Werbeplakaten beworben, die man in New Jersey nicht sieht.

Wenige hundert Meter nach der Überquerung des Delaware und schon kommt der erste Verkaufsladen für Feuerwerkraketen. Der Verkauf und das Zünden von Raketen ist in New Jersey verboten, selbst am 4. Juli, dem Unabhängigkeitstag, oder am 31. Dezember (Silvester). In Pennsylvania ist der Verkauf aber gestattet. Also kommen viele Einwohner aus New Jersey mehr oder weniger das ganze Jahr “über die Grenze” und kaufen dort ein.

Aber damit hört es nicht auf, denn in Pennsylvania dürfen auch die Betreiber von Schießständen einfach für sich werben. So wird in einem Faltblatt, dass in einem öffentlich betriebenen Park ausliegt, dafür geworben, dass man ganz einfach dort vorbeikommen kann und dann an den Stand darf. Auch Anfänger sind gerne gesehen, sie müssen nur älter als 13 Jahre sein. Es gibt dann wohl am Schießstand eine Kurzeinweisung und schon kann es losgehen.

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